Lehrerbesoldung

Lehrerbesoldung

Lt. Aufstellung vom 29. 4.1846 erhielt der Lehrer

  • freie Wohnung und für die Schulstube freie Feuerung,
  • die Grundstücke
  1. a) Gartenland 46 Rhuten
  2. Ackerland 7 Morgen und 100 Rhuten
  3. Wiesenland 2 Morgen und 60 Rhuten
  4. Unkultivierte Grundstücke 60 Rhuten
  5. ) Naturalien: 8 Fuder Torf, 32 Düngerfuhren, 8 Heidefuhren und die Beackerung

von 4 Morgen Ländereien.

4.)  Die Gesamteinnahme der Stelle betrug 56 Thaler und 14 gute Groschen.

Der Berechnung lag zugrunde, dass die Gesamtzahl der Schulkinder nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre berechnet, beläuft sich auf 30 und zwar 18

Hauswirts- und 12 Häuslingskinder. Das Kind eines Häuslings bezahlt 20 gute Groschen 6 rf und das eines Hauswirts 16 gute Groschen.

Am 26. 8.1852 reichte Lehrer Leue darüber Beschwerde ein, dass die Gemeinde Räber ihm nicht das vom Consistorium festgesetzte Diensteinkommen von 80 Thalern, welches mit Johanni 1850 beginnen sollte, bezahlt habe. Es fehlen ihm noch jährlich 6 Thaler, 8 gute Groschen daran.

Auch bemerkte Lehrer Leue, dass in Räber z.Zt. 32 Schulkinder, nämlich 16 Knaben und 16 Mädchen sind und dass die Kinder von Räberspring nach Unterlüß zur Schule gingen, weil dort eine Freischule wäre. Dabei hat am 10. 9.1850 das königliche Consistorium  zu Hannover bestimmt, dass die bei Räber unter den Nr.

78-86 incl. Vorhandener Eisenbahnwärter-Wohnungen dem Bezirk des Schulverbandes von Räber angehören solle.

Die Gesamteinnahme der Schulstelle (1853) beträgt z.Zt. 73 Thaler, 16 gute Groschen.

In Ausführung des Gesetzes vom 2. 8.1956 ist vom königlichen Consistorium am 26.10.1863 die Verbesserung der Schulstelle in Räber von 82 Thalern auf 120 Thaler, mithin um 38 Thaler vorgeschrieben.

Am 9. 2.1864 ist das Schulgeld für den Lehrer pro Kind auf 1 Thaler, 10 Groschen garantiert.

Mit dem 1.10.1864 beträgt das Dienseinkommen 130 Thaler.

Am 20.11.1873 ist die Einnahme auf 200 Thaler erhöht.

Am 10. 5.1874 ist beschlossen, dass das Schulgeld von 1 Thaler, 10 Groschen auf 2 Thaler erhöht werden sollte und dass das Äquivalenz für die Schulheizung inbegriffen sei.

 

Bis 1870 erhielt die Schule Räber für die Lehrerbesoldung aus Staatsmitteln jährlich

18 rf. Diese Zahlung würde ab dem nächsten Jahr (1871) beendet, wenn der Vorstand keinen Antrag stelle und die Beihilfebedürftigkeit nachweise. Der Vorsitzende erhält den Auftrag, die Beihilfe für weitere 10 Jahre zu beantragen.

Zu der ersatzweisen Zahlung von 18 rf kommen noch die schon bisher gezahlten

8 rf von der Gemeinde, so dass für den Lehrer ab 1. 1.1872  26 rf bewilligt sind.

Zahlungstermine in zwei Raten am 1. 1. und 1. 7., und zwar kostenfrei.

Durch Gesetz vom 22.12.1869 war eine Witwen- und Waisenkasse gegründet worden. Die Gemeinde musste einen jährlichen Beitrag von 4 Thalern leisten und diesen für 1870 bis zum 8. Dezember einzahlen.

 

 

 

Am 17. 3.1873 wird beschlossen, dem ausgeschiedenen Lehrer Meyer aufgrund seiner Forderung 1 rf und 2 Groschen zu genehmigen.

In Folge der Veränderung des Schuleinkommens 1873/74 nach höherer Vorschrift wird ein neuer Dienstanschlag angefertigt und soll vom königlichen Consistorium genehmigt werden.

In der Schulvorstandssitzung am 7. 5.1874 wird bekannt gegeben, dass gegen eine Erhöhung des Schulgeldes auf 2 Taler jährlich keine Bedenken bestehen.

 

Daraufhin beschloss der Vorstand, dass von Ostern 1874 an das Schulgeld auf jährlich 2 rf festgesetzt und in ¼ jährlichen Raten mit je 15 Gr gezahlt werden solle.

In der Vorstandssitzung am 4./7. 5.1874 wurde beschlossen, dass dem Lehrer ein Fixum von 200 rf jährlich (nach Abzug des im Ausschlage berechneten Einkommens für Grundstücke) von der Schulgemeinde ausbezahlt werde.

Am 8. 1.1875 schreibt das Consistorium Hannover: Auf den Bericht vom 6.12.1874 betr. Verbesserung der Schulstelle zu Hannover auf mindestens 250 Thaler erwidern wir Ihnen, dass unter Hinweisung auf unser Anschreiben vom 6.10.1868 wir im Einverständnis mit der königlichen Landdrostei Lüneburg der Schulstelle neben der früheren Staatsbeihilfe von 38 Thalern eine fernere Staatsbeihilfe von 44 Thalern jährlich vom 1. 1.1875 ab bis zum 31.12.1880 durch die königliche Bezirkshauptkasse auszahlen. 246 M.

Am 10. 5.1876 ist vermerkt, dass der provisorische Lehrer Müller in Bezug auf die Vergütung für die Dienstleistung während dieser Zeit der Probst einem Beschluss des Schulvorstandes entgegen sieht.

In Anstehung, dass der provisorische Lehrer keinen eigenen Haushalt führt, übernimmt der Vorstand die Verwaltung aller Einkünfte mit Ausnahme der geringen Nebeneinnahmen, die dem Lehrer vergütet werden sowie des Staatszuschusses, welcher während des Provisoriums und zahlt H. Müller vom Tage seiner Ankunft, den 26. 4.1876 pro Tag  1,75 Mk und 75 rf.

Nach dem 10. 5.1876 wurde zu dem bevorstehenden Abgang des Lehrer Müller seine Vergütung festgesetzt. Er tat seinen Dienst vom 26. 4. – 23. 9.1876. Es war ihm pro Tag 1 Mark 75 rf an Gehalt zugesichert. Der Vorstand rundete aber die Summe ab und bewilligte ihm im Ganzen 285 Mk. Sodann wurde der Vergleich mit dem abgegangenen Lehrer abgeschlossen.

Es wurde dem Vorstand am 30.101876 mitgeteilt, dass der Vergleich mit dem Lehrer Richters abgeschlossen, unterschrieben vom Herrn Probst, bestätigt sei.

Dann wurde die Auseinandersetzung des Lehrer Richters mit dem Schulvorstand fixiert, wie in den Akten , betreffend dem Lehrerwechsel weiter nachzusehen ist.

In der Sitzung des Schulvorstandes am 9. 2.1877 wurde die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben für richtig anerkannt. Der Überschuss von 27 Mk 26 rf wurde dem Rechnungsführer zur Aufbewahrung übergeben. Mit Genehmigung des Probstes sollte der Betrag später zur Instandsetzung der Heidkoppel hinter dem Schweinshorn überlassen werden.

Am 9. 2.1877 wurde dem Vergleich der Vakanz-Kasse und dem angetretenen Lehrer Leifermann dem Vorstande vorgelegt, nach dem er vom Herrn Probst schon genehmigt war. Es wurde dabei anerkannt, dass Lehrer Leifermann an Martini

 

 

 

 

 

 

45 Mk abschlägig gezahlt habe. Ferner, dass L. 60 Mk dem Lehrer Müller für den Monat Oktober vergütet habe und nun auf die ganze Einnahme 187 6/7 am Stück haben sollte.

Die Abrechnung des Jahres 1879 ergab Einnahmen von 486,45 M bei Ausgaben von 529,66 M. Damit ist ein Vorschuss geleistet von 43,21 M.

Aus dem Protokoll der Sitzung des Schulvorstandes vom 1. 6.1880 geht hervor, dass für den  Lehrer Schultz  wegen der Verbesserung der Schulstelle Räber mindestens 750 M anerkannt und beschlossen sind.

Bei der Feststellung des Dienstanschlages wurde auf Antrag des Vorsitzenden im Schulausschuss am 28. 6.1880 bewilligt, dass der Lehrer für das Singen bei einer Leiche nicht ferner wie bisher 3 ¾ Gr, sondern Cloridens 50 rf gezahlt werden solle.

Der Dienstanschlag wurde im Vorstand am 20. 9.1880 in zwei Exemplaren von diesem unterschrieben, um sie der königlichen Kirchen -Commission mit der erforderlichen Anzeige zu übersenden.

Mit dem 1. 1.1881 sind 46 M vom Consistorium abgezogen. Die Steuerkasse zahlte bis 31. 3.1886 jährlich 22 M und die 46 M musste die Gemeinde aufbringen. Diese 200 M wurden 1886 weiter fort bewilligt bis 31. 3.1890. Mit dem Zustandekommen des Schulentlastungs-Gesetzes sind 100 M fortgefallen und als mit dem 1. 4.1889 für das fortgefallene Schulgeld jährlich 500 M vom Staate gezahlt wurde, da sind von dem früheren 100 M noch 40 M abgezogen, so dass die Gemeinde jetzt (Sept.1889) jährlich 500 M und 60 M = 560 M erhält.

Dem Schulvorstand wurde am 23. 3.1882 mitgeteilt, dass der obligatorische Unterricht in weiblichen Handarbeiten ins Werk gesetzt werde und die königliche Consistorei alle jährliche Vergütung für die Lehrerin auf 45 Mk festgesetzt habe.

Die Frau des Lehrer Sievers, die von Ostern 1883 den Unterricht in weiblichen Handarbeiten übernimmt, erhält für die Winterquartale 10 Mk und für die Sommerquartale je 8 Mk und zwar nach jedem Kalenderjahr.

Am 21.11.1888 wird im Schulvorstand beschlossen, dass die 6,50 Mk für Singen bei Leichen gestrichen werden, weil diese musikalische Leistung zu den Pflichten eines Lehrers schwerlich gehört, ja das Aussetzen der Schule zu diesem Zwecke verboten ist. Der Ausfall soll durch Gemeindesteuern ersetzt werden, bzw. sei es dem Lehrer frei, sich diesen Ausfall von den Angehörigen extra bezahlen zu lassen.

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen,

1.) die Gesamtdiensteinnahmen der Räberschen Schulstelle soll 800 M betragen,

  • die bis jetzt im Dienstanschlag noch angegebenen Dienstführer sollen ganz

fortfallen, da sie wegen Parzellierung dreier Höfe doch nicht mehr ausführbar

seien.

  1. 6.1893 Der Schulvorstand beschließt auf Antrag der Frau Sievers, die bereit ist, den Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu erteilen, dafür eine Vergütung von 60 M für das ganze Jahr aus der Schulkasse zu zahlen.

 

  1. 1.1894 Das Einkommen der Schulstelle ist auf 1.000 M erhöht (Schulvorstandsbeschluss vom 19.12.1893 und königliche Regierung zu Lüneburg vom 5. 1 1894).
  2. Wert der Ländereien   144  M
  3. Gemeindezuschuss incl. 500 M   653  M   43 Pf
  4. Aus dem Aligosionsfond der königl.Reg.   180  M

Vom 1. 4.1894 bis ultimo März 1900 sind von der königlichen Regierung 90 M bewilligt.

 

 

  1. 4.1894 Die Schulgemeinde Räber erhält seit dem 1. 4.1894 einen Staatszuschuss von 180 M zum Lehrereinkommen. Dieser Zuschuss ist bis zum März 1898 bewilligt und seitdem gezahlt.
  2. 1894 Der Schulvorstand beschließt, dass die Entschädigung für Frau Sievers, die den Unterricht für die weibliche Handarbeit erteilt, ab Ostern 1892 von bisher 36 M , diese auf 60 M erhöht wird.

31.10.1894 Der Schulvorstand beschließt, eine Erhöhung der Vergütung auf 1.350 M

zu genehmigen.

Die 180 M von der königlichen Regierung sind am 31. 3.1897,

vom 31. 3.1898 bis 31. 3.1899 sind 90 M bewilligt.

Ende September 1897 wurde in der Schulverbandssitzung das Gehalt für die Räbersche Schulstelle nach dem neuen Besoldungsgesetz fast gefolgt.

Weil das Leben in dieser Gegend teuerer geworden ist, wurde von sämtlichen Schulvorstehern der anderen Gemeinden die Alterszulagen-Stufe von 140 M festgesetzt.

In einer Sitzung für die Räbersche Schule gab sich der Vorsitzende alle erdenkliche Mühe, die Schulvorsteher zu bewegen, auch für Räber die Alterszulage von 140 M festzusetzen und die hartnächigen Schulvorsteher wenigstens sich und gab zu Protokoll:

Wir halten es nicht nur für nützenswert, sondern für dringend notwendig, nach den heutigen Verhältnissen, dass der Lehrer in Räber die Zulage von 140 M bekommt, aber mit Rücksicht auf die kleine Gemeinde auf die Nackenschläge/Vorwürfe von den Gemeindemitgliedern gemacht würden, man sich für eine Alterszulage von 120 M ausspricht.

Der Lehrer schickte gleich hierauf ein Gesuch an die königliche Regierung durch das königliche Landratsamt, er bekam jedoch nicht einmal eine Antwort.

Vom 1. 4.1900 bis ultimo März 1904 sind pro Jahr von der königlichen Regierung 90 M bewilligt.

Vom 1. 4.1907 betrug das Einkommen der Schulstelle 1.100 M Grundgehalt und   120 M Alterszulage. Wert der freien Wohnung mit Garten 220 M. Die Erhöhung von vormals 1.000 M auf 1.100 M. wurde im Schulvorstand am 31. 5.1906 beschlossen. Wegen dieser Mehrbelastung der Schulgemeinde Räber hat der Schulvorstand außerdem beschlossen, an die königliche Regierung ein möglichst dringendes Gesuch um monatlichen Zuschuss zu richten.

Am 15. 5.1908 wurde dem Lehrer F. als einmalige Zulage 150 M ausgezahlt von der Regierung.

Nach dem neuen Lehrer-Besoldungsgesetz bringt die Schulstelle 1.400 M Grundgehalt auf. Die Alterszulagezulage beträgt  bei der 3. und 4. Steigerung 250 M.

Das Höchstgehalt beträgt also 3.300 M, wo zu noch 100 M pensionsfähige Zulage kommen, wenn der betreffende Stelleninhaber der Stelle 10 Jahre ununterbrochen erster oder alleiniger Lehrer auf dem Land war.

Über die jährlichen Besoldungsanpassungen und die Staatszuschüsse dazu gab es zahlreiche Sitzungen des Schulvorstandes und Schriftverkehr mit der königlichen Regierung.

  1. 3.1914 Der Schulvorstand beschließt, dem Lehrer Schulz Hösseringen für die Monate August und September 1913 eine Vergütung von 50 M zu gewähren, weil er die Kinder von Räber mit unterrichtet hat.

 

 

 

 

In der Schulvorstandssitzung am 29. 4.1914 wurde festgestellt, dass der Lehrer Weiland ab 1. 4.1914 eigentlich in Räber endgültig angestellt werden müsste, da er seine zweite Prüfung bestanden und bereits 4 Jahre im öffentlichen Schuldienst gestanden hat. Man geht jedoch nur von einer kurzfristigen Tätigkeit in Räber aus. Es wird beschlossen, das volle Grundgehalt von 1.400 M pro Jahr unter der Bedingung zu zahlen, dass die königliche Regierung eine Entschädigung von 700 M statt der bisherigen 420 M zahlt.

Vom 1.12.1916 ab wurde dem Volksschullehrer eine einmalige Kriegssteuer – Zulage

aus Staatsmitteln gewährt. Sie betrug für unverheiratete Lehrer 40 M, für verheiratete ohne Kinder (0 M und steigerte sich der Kinderzahl entsprechend).

Vom 1. 2.1917 wurde der Volksschullehrer aus Staatsmitteln eine fortlaufende Kriegssteuerzulage gewährt und ferner den Verheirateten ohne Kinder 12 M ab. Die

Zulage steigerte sich  der Kinderzahl entsprechend. Die Zulage wurde am 1. 4.1917 für verheiratete Beamte ohne Kinder auf 15 M erhöht.

  1. 3.1917 Der Schulvorstand beschließt, dem Lehrer Gottschalk 120 M Entschädigung zu zahlen, weil er die Hösseringer Kinder mit unterrichtet hat.

Die Teuerung verlangte naturgemäß eine Lehrerbesoldungserhöhung als Teuerungszulage. Am 1. 1.1919 betragen die Teuerungszulagen für den hiesigen Lehrer: 1.800 M + 600 M für 1 Kind jährlich. Durch Beschluss der Landesversammlung wurde ab 1. 1.1920  150 % Zuschlag gewährt.

 

14.11.1919 Der Schulvorstand beschließt, Herrn Lehrer Gottschalk eine einmalige Wirtschaftszulage von 1.000 M zu gewähren.

  1. 1.1920 Im Schulvorstand ist festgehalten, dass die bisherige Handarbeitslehrerin Fräulein Meyer am 31.12.1919 ausgeschieden und ab 1. 1.1920 Frau Elfriede Gottschalk tätig ist.

Am 10. 7.1920 beschließt der Schulvorstand, die Vergütung für den als Nebenbeschäftigung erteilten Handarbeitsunterricht auf 100 M für die Jahresstunden festzusetzen.

Am 1. 4.1920 trat dass neue Lehrerbesoldungsgesetz in Kraft. Dieses brachte den Lehrern nach langen Kämpfen die Gleichstellung mit den Sekretären der allgemeinen

Staatsverwaltung (Obersekretär). Durch einen nachträglichen Beschluss der Landesversammlung wurden Lehrer in einer einklassigen Schule, wenn sie 10 Jahre ununterbrochen an dieser amtiert haben, in Klasse VIII der Besoldungsordnung eingereiht.

Die Besoldungsreform vom 1.10.1920 brachte eine Erhöhung der Gehälter den Lehrern eine Zulage von 200 M.

In dankenswerter Weise bewilligt e der Schulvorstand und der Gemeindeausschuss am 1.11.1920 dem Lehrer einstimmig aus Gemeindemitteln eine Unterstützung von

1000 M.

Im Jahre 1920 erhielt die Schulgemeinde  150 M Unterstützung.

Der laufende Ergänzungszuschuss beträgt monatlich 40 M. Die Besoldungsreform vom 1.10.1920 brachte eine Erhöhung der Gehälter. Lehrer einer einklassigen Volksschule erhalten eine pensionsfähige Zulage von 200 M.

Am 1. 4.1920 Das Lehrerbesoldungsgesetz trat in Kraft. Dieses brachte dem Lehrer nach jahrelangen Kämpfen die Gleichstellung mit den Sekretären der allgemeinen Staatsverwaltung (Obersekretäre).  Durch einen nachträglichen Beschluss der Landesverwaltung werden Lehrer in einer einklassigen Schule, wenn sie 10 Jahre

 

 

 

ununterbrochen in dieser amtiert haben, in Klasse VIII der Besoldungsordnung eingereiht.

Mit Schulvorstandsbeschluss vom 12.12.1921 wird am 1.10.1921 für den Handarbeitsunterricht eine Vergütung von 300 M jkährlich bezahlt.

Am 10. 7.1922 genehmigt der Schulvorstand dem Lehrer für die Geschäftsführung 500 M pro Jahr.

Im September 1929 erhielt die Gemeinde zur Erleichterung der Schullasten einen einmaligen Ergänzungszuschuss von 400 M