Schulfinanzen

Schulfinanzen

Um die Schulfinanzierung gab es häufig Beratungsbedarf. An der Finanzknappheit hat sich über die Jahrhunderte hinweg bis heute also nichts geändert.

1865 wurde es vom Vorsitzenden für notwendig erachtet, das Verhältnis der Colonie

Räberspring zu dem Schulverband noch näher zu bestimmen. Diese sei als doppelte Abbaustelle in der Schul- und Ortsgemeinde anzusehen. Daher habe sie 1863 zu den Bau- und Restaurierungskosten des neu erbauten Schulhauses wie auch zu den Schulutensilien zweimal 1/12 des Vollteils beigetragen.

Das Schulgeld erhebt Lehrer Meyer wie bisher.

 

1870 wurde nach einem Bericht des Kreishauptmanns die Beitragsquote für die Achtelhöfner in eine übersichtliche Liste gestellt.

In einem Termin der königlichen Consistorei am Suderburger Bahnhof:  Es wurde dort zu den Schullasten beschlossen, dass die Achtelhöfner 1/3 aller Lasten eines Vollhöfners (auch Naturallasten) leisten sollen.

Die Consistorei hat mit dem 4.10.1870 zur Verbesserung  der „Diensteinnahme“ des Lehrers die Staatsbeihilfe von 14 rf nur bis Ende 1871 bewilligt. Eine Verlängerung

komme nur in Betracht, wenn der besondere Notstand die weitere Unterstützung erfordert.

In einer Beratung des Schulvorstandes am 7. 2.1871 wurde beschlossen, dass der frühere Staatszuschuss von 1872 an von der Gemeinde aufgebracht werden soll. Die

Schule selbst hat sich in den letzten Jahren für das Schulhaus und die Schulbänke verausgabt.

Das Schreiben der Consistorei vom 3. 9.1873 eröffnet, dass die Einnahmen der Schulstelle von 130 auf 200 rf erhöht werden solle. Dazu soll eine Staatsbeihilfe von

38 fr „erfleht“ werden. Die übrigen Finanzen sind nach dem bisherigen Beitragsfuß aufzubringen.

Eine erfreuliche Nachricht gab es lt. 23. 1.1874, dass die königliche Consistorei der Bitte des Vorstandes um eine Beihilfe zur Verbesserung des Schuldienstes aus

Staatsmitteln mit jährlich 38 rf vom 1. 1.1873 bis 31.12.1880 „huldreichst gewünscht sei“.

Auch die Gemeinde wolle zu den früheren Lasten noch einen jährlichen Zuschuss zu den selben Zwecken von 20 rf zu übernehmen und dass dieser Zuschuss schon am

1.10.1873 angehoben werden sollte, so dass die erste ¼ Rate bereits am Neujahr 1874 fällig gewesen sei.

Der Vorstand hat am 4./7. 5.1874 beschlossen, dass den beitragspflichtigen Grundbesitzern der Mehrbetrag bis zur formierten Schülerzahl (40 Kinder) das

darüber aber hinausgehende Schulgeld dem Lehrer (nach Abrechnung des Ausfalls für die Kinder, welche nur die Hälfte zahlen) unverkürzt zu Gute kommt.

 

 

In gleicher Sitzung wurde festgesetzt, dass von Ostern 1874 an das Schulgeld auf jährlich 2 rf bestimmt und in ¼ jährlichen Raten mit je 15 Gr gezahlt werden solle.

Dem Vorstand wurde am 10/17. 9.1874 mitgeteilt, dass die vom Vorstand am

10.5.1874 beantragte Erhöhung des Schulgeldes genehmigt wird.

Danach ergab der Entwurf eines neuen Dienstanschlages gem. den geänderten Voraussetzungen, dass jedes Schulkind ab Michaelis 1874 an jährlich 2 rf Schulgeld und zwar in den letzten 14 Tagen eines jeden Quartals, im Sommer wie im Winter

15 Gr  und hat dann für die Schulfeuerung nichts mehr zu zahlen.

Der Lehrer stellt eine Liste der zahlungspflichtigen Kinder auf, erhebt nach dieser Liste das Schulgeld und zahlt dem Lehrer rechtzeitig, so lange die Schülerzahl 40 nicht übersteigt, für das Schulgeld ein Fixum von 15 rf. Sofern aber mehr als 40 Schüler die Schule besuchen, erhält er noch 2 rf von jedem überzähligem Schulkinde, jedoch unter der Voraussetzung, dass es nicht ganz oder teilweise vom Schulgeld befreit ist.

Der Vorsitzende des Schulvorstandes der Schule trug am 9. 2.1875 vor, dass bei der gegenwärtigen Zerstückelung der Höfe von der königlichen Kirchen-Consistorei die Notwendigkeit  anerkannt und dem Vorstand empfohlen sei,  einen neuen, den Verhältnissen angemessenen, Beitragsfuß festzustellen. Der Kirchenvorstand habe

dieses bereits in Hinsicht auf die geistlichen Lasten getan und für angemessen

erkannt und beschlossen, ihn nach den Staatssteuern, und zwar nur nach der Grund- und Häusersteuer zu regeln. Er beantragte solchen, der Gleichmäßigkeit wegen, diesen Beitragsfuß auch anzunehmen. Es wurde beschlossen, vom 1. 1.1875 an, den alten Beitragsfuß fallen zu lassen und die Beiträge dem Antrag gemäß nach der Grund- und Haussteuer zu erheben. Mit Schreiben vom 19. 2.1875 hat die königliche Consistorei den neuen Beitragsfuß genehmigt.

Lt. Schreiben des königlichen Consistoriums vom 8. 1.1875  ist für die Räbersche Schulstelle noch ein besonderer Zuschuss aus Staatsmitteln von jährlich 44 rf für den Zeitraum vom 1. 1.1875 bis 31.12.1880  bewilligt, damit einerseits das

Schuldiensteinkommen die gesetzliche Höhe von 250 rf erreiche, andererseits aber die Schulgemeinde damit nicht belastet werde.

Dem Rechnungsführer wurde vom Vorsitzenden der Betrag von 15 Gr übergeben.

Es handelt sich um das Schulgeld von 7 schulpflichtigen Kindern, das vom Kreishauptmann executorisch beigetrieben wurde.

Schließlich wurde auch noch mitgeteilt, dass das königliche Consistorium per         17. 9.1874 beschlossen hat, aus dem Schuldenverbandsfond zur Instandsetzung der Birkengehege-Koppel zunächst 25 rf zu bewilligen .Nicht 25 sondern 75 rf seien unter der Bedingung bewilligt,  dass der Schulvorstand auf gehörige Cultur des Ackers achte, ordentliche Rechnung darüber führe und demnächst nachweise, wie er

das Geld verwendet habe. In 15 Jahren sei die Anleihe zu amortisieren. Die Gemeinde solle endlich auch einige Hand- und Spanndienste willig übernehmen.

Ergibt sich nach gehöriger Instandsetzung des Birkengeheges ein Überschuss, ist dieser für die Instandsetzung der anderen nicht cultivierten Schulkoppel zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 27. 6.1878 wurde vom Schulrechnungsführer dem Vorstand mitgeteilt, dass die Schweineweide, waren der Schuldienst mit drei Schweinen berechtigt ist, mit amtlicher Bewilligung verkauft und für den Schuldienst dadurch eine Quote von

42 rf, 23 Gr, 4 gf = 128 Mk, 34 rf abgefallen sei. Der Vorstand beschloss, dieses Schul-Capital der Oldenstädter Sparkasse zur Verzinsung zu übergeben. Um aber das Capital auf 150 Mk zu erhöhen,  wurde beschlossen, dass die Schulkasse 21 Mk

66 Pf vorstrecke, diese Summe aber von den jährlichen Zinsen des Kapitals wieder abgetragen werde und erst dann die Zinsen dem zeitigen Lehrer zu gut kommen solle, wenn die vorgestreckte Summe der Schulkasse ganz ersetzt sei.

Mit Beginn vom 27. 6.1878 weist Rechnungsführer Thiele für die Schulkasse für dieses Jahr Einnahmen von 321,18 Mark bei Ausgaben von 316,98 Mark, 1879

Einnahmen von 466,29 Mark bei Ausgaben von 457,92 Mark, 1880 Einnahmen von 537,24 Mark bei Ausgaben von 505,31 Mark, 1881 Einnahmen von 806,96 bei

Ausgaben von 226, 75 Mark, 1882 Einnahmen von 546,26 Mark bei Ausgaben von 519,80 Mark.

Am 27. 3.1879 wurde die Schulhausrechnung 1878 abgenommen, doch soll mit dem früheren Rechnungsführer über einige Punkte verhandelt werden. Diese Rechnung wurde letztendlich am 18. 7.1879 vom Schulvorstand abgenommen.

 

 

Am 23 3.1882 wird dem Schulvorstand mitgeteilt, dass der Prozess gegen die Klosterkammer wegen der Beiträge zu den Kirchen- und Schullasten von ihren

Vorständen beim Landgericht Lüneburg gewonnen und die Klosterkammer zur Zahlung der Kosten verurteilt sei.

Die Abrechnung des Jahres 1884 ergab Einnahmen von 629,06 M bei Ausgaben von 621,53. Damit ist ein Überschuss von 1,59 M erziehlt.

 

Es wurde am 9.11.1884 dem Vorstande eröffnet, dass die Klosterkammer allen Vorständen endlich den vollen Betrag ihrer Beiträge gezahlt, nur den zu Räber gekürzt habe, da nach ihrer Ansicht die Verfügung des königlichen Consistoriums vom 14. 3.1884 noch zu Recht bestehe. Um nun nicht Räber die Führung eines Prozesses gegen die Klosterkammer alleine aufzubürden, habe der Vorsitzende sich an das königliche Consistorium gewandt und gebeten,  die Rechtsfrage im

Verwaltungswege zu entscheiden und hoffte er, dass dasselbe aus dem umständlich erläuternden Gründen zu Gunsten des Vorstandes erledigen werde.

Der Schulvorstand erklärte sich mit dem Vorgehen des Vorsitzenden einverstanden und hofft, dass er auf diesem Wege sein Ziel erreichen werde.

 

Am 10. 5.1876 wurde im Schulvorstand beschlossen, mit der Eisenbahn-Betriebsdirektion ein Fixum als jährlichen Beitrag zu den Schullasten festzustellen.

Am 30.10.1876 wurde dem Schulvorstand mitgeteilt, dass durch den Kreishauptmann die Betreibung der Restbeiträge des Bohrmannschen Hofes zu den Schullasten abgelehnt sei, der Vorsitzende aber weitere Schritte tun wolle, um die Reste möglichst noch einzuziehen.

 

Am 11. 2.1876 hat der Vorstand über das an die königliche Consistorei vom Klosteramt Lüneburg eingereichte Ersuchen, nämlich nur zu einem ermäßigten, in

angemessener Weise festzusetzenden Beitragssatz herangezogen zu werden, beraten. Es ging um die jüngst erworbenen Besitzungen im Lüß, die im Gebiet der

 

 

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Schulgemeinde Räber gelegen sind. Die darauf bezüglichen Ackerstücke wurden namentlich mitgeteilt.

Der Schulvorstand Räber findet nach gehöriger Erwägung des gestellten Antrages betreffend der Ermäßigung der Beiträge der Klosterverwaltung zu den hiesigen Schullasten und der dabei zur Begründung des Antrages herangezogenen gesetzlichen Vorschriften keinen triftigen Grund, der ihn veranlassen könnte, auf den gestellten Antrag auch nur aus Billigkeit Rücksichten einzugehen, weil  der

Antragsteller die Billigkeit seines Antrages durch § 40 des Volksschulgesetzes              und § 53 der Bekanntmachung vom 28. 4.1859 motiviert und betont, dass demnach

 für größere Güter und unbebaute Besitzungen (wie solches an und für sich allerdings von dem Forstetablissement der Klosterverwaltung zu Niebeck sich sagen lässt), die Grundsteuer als ermäßigter Beitrag in Anrechnung zu bringen sei, dass daselbst hinzugefügt ist, dass nach den Verhältnissen des einzelnen Falles jedes- mal zu erwägen sei, ob auch besondere Umstände vorliegen, welche dem im § 50 Nr. 3 der Bekanntmachung erwähnten Grundsätze Abweichungen von dem allgemeinen Beitragsfuße begründen müssen.

Solche besonderen Umstände,  von den hier geordneten Verhältnissen abzuweichen, kann der Schulvorstand aber um so weniger hier als maßgebend anerkennen, als die beitragspflichtigen Grundstücke nicht erst dem Schulverband zwangsweise beigelegt  werden sollen, sondern dem Schulverbande längst angehören, von der Klosterverwaltung aber in der Hoffnung auf eine gute Spekulation venditiert und signiert werden. Dasselbe hätte vor der Erwerbung der Grundstücke diese Lasten gehörig berücksichtigen und erwägen sollen, ob sie nicht so drückend für sie werden würden, dass es besser sei, von dem Ankauf abzusehen. Sollte nun aber nicht ca post hacto fordern, dass ihretwegen die anderen interessenhalber die ihr zukommenden Lasten übernehmen, da ja offenbar in dem Maße die Lasten der obigen Schulinteressenten zu zunehmen, in dem sie der Klosterverwaltung abgenommen werden. Das aber in hiesiger Parochie die Kirchen- und Schullasten seit Menschengedenken einen dinglichen Charakter angenommen haben und dass nur Grundbesitzer nach Größe des Hofes (nicht aber wohlhabende Jungbauern) außer bei freiwilligen Sammlungen selbst dann, wenn sie andersgläubige waren, zu den Kirchen- und Schullasten herangezogen wurden, ist notorisch.

Wird aber unter besonderen Umständen auf § 50 hingewiesen, so sieht der Schulvorstand auch dann keinen triftigen Billigkeitsgrund. Die Steuerkraft der königlichen Verwaltung ist notorisch ungleich größer, als die der hiesigen schon schwer genug belasteten Hofbesitzer. Und was das erwähnte Interesse betrift, so

sollte dieses schon unmittelbar bei der Klosterverwaltung nie größer sein, da die Klostergüter für Kirche und Schule ganz besonders bestimmt sind, ist es aber auch

unmittelbar ganz gewiss, denn sofern auch nur wenige Waldwärter von der Klosterverwaltung eingestellt und in den benachbarten Gemeinden dotiert werden. So werden doch eine menge Arbeiter zu den Forstculturen verwendet und dadurch den Hofbesitzern entzogen oder sehr verteuert werden, während diese für sie Häuser

bauen und Kirche und Schule unterhalten müssten, aber weil sie seit uraltem Herkommen die Lasten auf dem Grundstück ruhen.

Der Antrag wird schließlich einstimmig abgelehnt.

 

 

 

 

 

Am 28. 3.1876 wurde dem Vorstand mitgeteilt, dass lt. der Entscheidung der königlichen Consistorei vom 14. 3.1876 die Klosterverwaltung in Zukunft zu den

uncultivierten Ländereien für die Grund- und Gebäudesteuer nur mit 2/3 betragen soll.

Am 6. 8.1877 wurde mitgeteilt, dass nach einer Anlage der Finanzdirektion vom 21. 7.1877 der Forst-Fiskus nur ½ der Grundsteuer mit tragen wolle.

Der Vorstand beschloss aber, der Vorsitzende solle in seinen Namen auf 2/3 des Grundsteuerbetrages bestehen, wie auch der Vergleich mit der Klosterverwaltung abgeschlossen sei und auch die Gemeindelasten reguliert seien.

In Gemeinschaft mit dem Kirchenvorstand, dem Schulvorstand Hösseringen und dem

Schulvorstand Räber wurde über die Weigerung der königlichen Klosterkammer, zu den Räberschen Schullasten beizutragen, beschlossen, dass der Vorsitzende noch einmal der Klosterkammer die von ihm den Umständen vorgetragene Sachlage vorstellen sollte. Wenn sie sich dann noch weigern, die Lasten zu übernehmen, soll der Fußstegrath Magold zu Rhat gezogen werden solle, da jeder der Vorstände 1/3 der Unkosten tragen wolle.

Am 12. 3.1877 wurde bekanntgegeben, dass die königliche Consistorei an Schullasten jährlich bis auf weiteres 6 Mk zahlt.

Es wurde dem Vorstand eröffnet, dass die königliche Consistorei erkannt und festgesetzt habe, dass der Forst-Fiskus zu den hiesigen Schullasten wie die

königliche Klosterverwaltung beitragen solle. Der Vorstand beschloss zur Vereinfachung der Rechnungsführung, nur einmal am Schluss des Rechnungsjahres die Beiträge der Finanzdirektion durch den Vorsitzenden einziehen zu lassen.

Durch das Schreiben des Kreishauptmanns vom 16.10.1877 wurden die Gemeindebeiträge zur Witwenkasse, welche der Rechnungsführer zu zahlen vergessen hatte, eingefordert und den Rechnungsführer zur gehörigen Zahlung für die Zukunft angewiesen.

  1. 1893 Schulvorstandssitzung

Es wird das Schreiben der königlichen Regierung vom 16. 3.1893 vorgelegt, mit dem eröffnet wird, dass der Staatszuschuss von 100 M für die Schulstelle vom 1. April an in Wegfall kommt.

  1. 1894 In der Schulvorstandssitzung wurde die Rechnung von 1892 vorgelegt dieselbe wurde geprüft und richtig befunden und unterschrieben.

31.10.1894 In der Schulvorstandssitzung wird die Rechnung vom Jahre 1893 vorgelegt, dieselbe wird geprüft und unterschrieben.

  1. 6.1907 Ein doppeltes Verzeichnis des Schulvermögens soll erstellt und unterschrieben werden. Außerdem soll für 1908 ein vorläufiger Schulhaushalt erstellt und unterschrieben werden.
  2. 3.1914 Der Schulvorstand nimmt den Haushaltsanschlag 1914/15 an.

In der Schulvorstandssitzung am 28. 4.1922  sah sich dieser veranlasst, wegen der Dringlichkeit seinen Beschluss vom 27. 2.1922 zu wiederholen, da der Lehrer in der hiesigen Gemeinde genötigt ist, einen Teil der zur Lehrerstelle gehörenden Ländereien zu bewirtschaften und eine entsprechende Viehwirtschaft zu betreiben.

Der Schulvorstand hat am 27.22.1922 festgesetzt, die Pacht für das Jahr 1922 auf 2.650 M festzusetzen.

In der Schulvorstandssitzung am 30. 3.1954 wurde wegen des Ausbaues der oberen Wohnräume eine Neufestsetzung der Mieten erforderlich. Dabei wurde die Möglichkeit der Steigerung von Altwohnungsmieten berücksichtigt. Es wurde

 

 

 

beschlossen, dass für die jetzige Schulleiterwohnung 26 DM und für die oberen Wohnräume 16 DM monatlich rückwirkend ab 1. Nov. 1953 zu zahlen sind.

Am 28. 3.1876 wurde dem Vorstand mitgeteilt, dass lt. der Entscheidung der königlichen Consistorei vom 14. 3.1876 die Klosterverwaltung in Zukunft zu den

uncultivierten Ländereien für die Grund- und Gebäudesteuer nur mit 2/3 beitragen soll.

Am 30.10.1876 wurde dem Schulvorstand mitgeteilt, dass durch den Kreishauptmann die Betreibung der Restbeiträge des Bohrmannschen Hofes zu den Schullasten abgelehnt sei, der Vorsitzende aber weitere Schritte tun wolle, um die Reste möglichst noch einzuziehen.

 

Am 27. 6.1878 wurde vom Schulrechnungsführer dem Vorstand mitgeteilt, dass die Schweineweide, waren der Schuldienst mit drei Schweinen berechtigt ist, mit amtlicher Bewilligung verkauft und für den Schuldienst dadurch eine Quote von

42 rf, 23 Gr, 4 gf = 128 Mk, 34 rf abgefallen sei. Der Vorstand beschloss, dieses Schul-Capital der Oldenstädter Sparkasse zur Verzinsung zu übergeben. Um aber das Capital auf 150 Mk zu erhöhen,  wurde beschlossen, dass die Schulkasse 21 Mk

66 Pf vorstrecke, diese Summe aber von den jährlichen Zinsen des Kapitals wieder abgetragen werde und erst dann die Zinsen dem zeitigen Lehrer zu gut kommen solle, wenn die vorgestreckte Summe der Schulkasse ganz ersetzt sei.

Am 27. 3.1879 wurde die Schulhausrechnung 1878 abgenommen, doch soll mit dem früheren Rechnungsführer über einige Punkte verhandelt werden. Diese Rechnung wurde letztendlich am 18. 7.1879 vom Schulvorstand abgenommen.

Im Vorstand wurde am 11. 3.1880 über die Übersiedlung des Lehrers Schultz und über den zu leistenden Staatszuschuss verhandelt.

Da mit dem Jahre 1880 die Bewilligung des Staatszuschusses aufhört, wurde vom Vorstand anerkannt, dass der Zuschuss der Gemeinde auch ferner notwendig sei.

Um auch fernerhin diesen Staatszuschuss zur Besoldung des Lehrers zu erlangen, war ein erneuter Antrag darauf erforderlich. Es wurde beschlossen und beantragt, dass der Zuschuss zunächst bis 1890 bewilligt werde. Es wurden dazu die zum Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit der Gemeinde die erforderlichen

Documente beigebracht, als ein neuer Dienstanschlag der Gemeinde und das erforderliche Protokoll.

Im Vorstand wurde am 11. 3.1880 über die Übersiedlung des Lehrers Schultz und über den zu leistenden Staatszuschuss verhandelt.

 

Am 28. 6.1880 wurde die Schulrechnung von 1879  dem Rechnungsführer abgenommen. Die gemachten Monita vom Vorsitzenden wurden dem Vorstand vorgelesen und sollten dem Rechnungsführer in Abschrift zugehen.

Dem Vorstande wurde am 20. 9.1880 das Rescript der königlichen Consistorei vom 7. 9.1880 und die Zuschrift  vom 10. des Monats eröffnet und demzufolge der Dienstanschlag dahingehend abgeändert, dass der Zuschuss vom Staate vom

1.1.1881 bis 31. 3.1886 nur je 100 Mk beträgt, der Zuschuss der Gemeinde sich nur um 46 Mk , also 184 Mk beträgt.

Lt. Schulvorstand vom 31. 3.1881 wurde die Schulrechnung vom Jahre 1880 dem Schulrechnungsführer abgenommen.

 

 

 

 

 

Vorstand vom 9. 9.1881: Von dem am 2. 1.1882 fälligen Zinsen für das Auf der Scheinede erzielte Capital = 0 Mk hat die Schulkasse nach der Rechnung von 1880 noch 4,66 Mk zu fordern Der Lehrer erhält dieses mal also nur 1,44 Mk, er hat aber

die Zinsen von 1883 an ganz zu erheben (der Zinsfuß ist zu 4 % geblieben: Zusatz von Lebrecht) jedoch nur mit jährlich 10 ½ %, da die Sparkasse den Zinsfuß von 4 % auf 3 ½ % herabgesetzt hat.

Am 23. 3.1882 wurde die Schulrechnung vom Jahr 1881 vom Vorstand angenommen und dem Rechnungsführer Thiele Entlastung erteilt.

Die Schulrechnung von 1882 des Rechnungsführers Thiele wurde vom Vorstand am 8. 5.1882 abgenommen und demselben Dacharge erteilt.

Am 8. 5.1883 wurde dem Rechnungsführer Thiele das Sparkassenbuch übergeben, worin der Vorstand das Capital für die verkaufte Ketzloh-Heide hatte eintragen lassen.

Die Schulrechnung von 1882 des Rechnungsführers Thiele wurde vom Vorstand am 8. 5.1882 abgenommen und demselben Dacharge erteilt.

 

Am 20. 5.1884 war die Abnahme der Schulrechnung von 1883.

Am 11. 5.1886 wurde im Schulvorstand festgehalten,  dass, um den abgelaufenen Staatszuschuss wieder zu erlangen, die Nachweisung heute aufgestellt und dass die Schulgemeinde ihn auch ferner nötig habe.

Am 11. 5.1886 wurde die Rechnung von 1884 und 1885 revidiert  und dem Rechnungsführer Thiele Detharmage erteilt.

Am 13. 4.1887 erfolgt die Abnahme der Schulrechnung 1886 und Dachargeerteilung nach Abwicklung der Geldverhältnisse betrifft die Beiträge der juristischen Personen.

Am 21.11.1888 waren zur Erledigung der Verfügung der königlichen Regierung vom

5.11. Nr. II 7030 die Neuaufstellung des Dienstanschlages betr. war der Schulvorstand von Räber, nämlich Schulvorsteher Thiele und Müller, Lehrer Sievers

und Pastor Wunder vollzählig zu einer Sitzung versammelt. Zunächst wir der bisher gültige Dienstanschlag vorgelegt und in seinen einzelnen Positionen durchgelesen. Der Schulvorstand  beschließt infolgedessen die Gesamtdiensteinnahmen auf 800 Mk zu bringen unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass für überzählige Schulkinder nichts mehr entrüstet wird und trifft im Einzelnen nachfolgende Abänderungen des Dienstanschlages.

Die für Dienstführer angesetzten 42 Mk werden gestrichen und auf den Schulge-

meindebeitrag übernommen, weil durch Parzellierung dreier Höfe diese Dienstfuhren überall nicht mehr geleistet werden können.

Die Vergütung für die Rechnungsführung ab Januar 1890 wird vom Vorstand am   27. 8.1889 auf 1 % der Einnahmen festgesetzt.

Der Vorstand will am 27. 8.1889 bei der auf 60 Mk bestimmten Ermäßigung des Staatszuschusses vom April ab sich wegen der Aussichtslosigkeit einer Bitte um Fortbewilligung des seitherigen Zuschusses von 100 Mk beruhigen.

In der Sitzung des Schulvorstandes in Räber am 25. 2.1890, zu welcher sämtliche Mitglieder erschienen waren, trugen die Schulvorsteher vor, dass der Staatszuschuss zum Lehrergehalt von 60 Mk am 31 3.1890 ablaufe und stellten den Antrag auf Fortbewilligung dieses Staatszuschusses. Besonders wird als Grund die kleine

 

 

 

 

 

 

Schulgemeinde, welche an den anderen Lasten genug zu tragen hat, ein dreimaliger Wolkenbruch, durch den im vorigen Jahre viele Äcker und die Landstraße zerrissen wurden und große Kosten verursacht sind. Dieses wird angeführt. Im übrigen wird

sich auf die Präsentations-Nachweisung bezogen. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 18. 3.1890 gestellt.

  1. 2.1890 Die Schulrechnung wurde vom Schulvorstand für 1889 ohne Erinnerung abgenommen.
    • Dem Schulvorstand Räber wurde eröffnet, dass die königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg am 1. des Monats

7 Nr. II 40 Z eröffnet hat, demzufolge die bisherige Staatsbeihilfe der Schulstelle von jährlich 60 Mk bis 31. 3.1895 jederzeit widerruflich weiterbewilligt ist.

31.10.1894 Die Schulrechnung wurde dem Schulvorstand für 1893 vorgelegt, dieselbe wurde geprüft und unterschrieben.

Der Vorstand nahm diese Zuwendung dankbar an und änderte die betr. Spalte des Dienstanschlages der Schulstelle dementsprechend ab.

  1. 7.1905 Aus einem Protokoll des Schulvorstandes mit dem Vorsteher Pastor Oberdieck und den Schulvorstehern Müller und Mackenthun und Lehrer Fauteck:

In der Schulgemeinde Räber sind die Schullasten infolge der Kleinheit der Schulgemeindeunverhältnismäßig groß, somit größer, als die Schullastenin allen benachbarten Schulgemeinden. Eine Besserung dieser die Gemeinde sehr bedrückenden Zustandes ist bei der stetig nachlassenden Größe der aufzubringenden Schullasten in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Schulvorstand beschließt daher, an die königliche Regierung die dringende Bitte zu richten, den erforderlichen Monatszuschuss baldmöglichst erhöhen zu wollen.

  1. 1. 1906 Der Schulvorstand zieht die „Reißleine“ und trifft folgende Entscheidung:
Im Interesse einer gerechten Verteilung der Schullasten von Räber beschließt der Schulvorstand, hinfort neben der Grund- und Gebäudesteuer auch die getrennte Einkommen- und Gewerbesteuer zur Deckung der Schullasten heranzuziehen.

 

 

 

Der Haushaltsanschlag vom 1. 4.1913 – 1. 4.1914 wurde in Einnahmen und Ausgaben auf 1.930 M festgesetzt.

Der Haushaltsanschlag vom 1. 4.1915 – 31. 3.1916 wurde in Einnahmen und Ausgaben  auf 1.990 M festgesetzt.

Im Februar 1916 wurde von der Schulgemeinde Räber zu der 4. Kriegsanleihe 700 M gezeichnet. Die Zinsen, jährlich 35 M, wurden dem Stelleninhaber der Schulstelle von der königlichen Schuldenverwaltung halbjährlich übersandt

Damit die Schulkinder beim Kartoffelroden infolge fehlender Arbeitskräfte diese ersetzen konnten, wurden aufgrund einer Verfügung des Herrn Kultusministers 1916 um 8 Tage verländert (bis zum 23.10.).

 

In der Schulvorstandssitzung am 3. 6.1920 wurde beschlossen, bei der Regierung zu beantragen, den Wert der dem Lehrer überlassenen Dienstwohnung einschließlich Hausgarten auf 220 M festzusetzen. Zu diesem Betrage ist der jeweilige Ausgleichszuschlag (Teuerungszulage)  hinzuzurechnen.

In der Schulvorstandssitzung am 22. 5.1925 wurde der Haushaltsplan vom 1. 4.1925 bis 31. 3.1926 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.490 Mark beschlossen.

 

 

 

Das Aufbringungssoll der Gemeinde beträgt 1.440 Mark.

In der Schulbeiratssitzung am 14. 8.1947 wurde für die abgetrennten Räume der Lehrerdienstwohnung folgende Sätze festgesetzt: Wohnung Frau Eulemeier 9 RM.,

Zimmer des Lehrer Heitsch 5 RM, 2. Klassenraum 5 RM, so dass die Miete für die Restwohnung der Familie Matthies 13 RM blieben.

Die Pachtgelder für Ländereien usw. soll im nächsten Jahre der Lehrer Heitsch einziehen. Er hat die festgesetzten Beträge an die Gemeindekasse abführen.

Nach einer Mitteilung im Schulbeirat am 7.12.1947 hat die Regierungskasse Uelzen die Schulstellenbeihilfe ab 1. 5.1947 mit monatlich 163 RM für jede Planstelle, d.h. also 326 RM benannt.