Schulunterhaltung

Schulunterhaltung

Nach einem Brief des Landrats vom 13. 2.1855 waren die Hauswirte Heinrich Müller, Carsten Depner und der Anbauer Christph Döhrmann der gesetzlichen Verpflichtung, der Schulgemeinde die freie Feuerung der Schulstube zu liefern, nicht nachgekommen. Diesen im Rückstand befindlichen Mitgliedern wurde aufgegeben, sofort, bzw. spätestens binnen 3 Tagen ihrer Pflicht nachzukommen. Sollten sie dann immer noch nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, so sollte dieses angezeigt werden.

Aufgrund einer Verbesserung der Schulfinanzen hat der Vorstand am 4. und 7. 5.

 

 

 

 

5.1874 beschlossen, dass die Feuerung in Zukunft nicht mehr von den Schulkindern, sondern aus der Schulkasse nach dem Bedürfnis des Rechnungsführers geliefert werde.

Die Schulfeuerung wird lt. Beschluss vom 10/17. 9.1874 aus der Schulkasse in gehöriger Quantität und Qualität geliefert.

Am 18. 5.1891 beantragten die Schulvorsteher, die Regierung um Erlaubnis zu bitten, die Reinigung der Schulstube, die nach einem Schreiben des

Kreischulinspektors von Schulkindern nicht mehr geschehen soll, auch ferner von Schulkindern vornehmen zu lassen. Die Bitte wird damit begründet, dass bislang eine

Klage über die Reinigung nicht vorgebracht  und die Ausgaben der Schulgemeinde hoch seien, dass sie sich vor neuen Ausgaben scheuen musste.

Von Johanni 1893 an wird die Schulstube nicht mehr von Schulkindern, sondern von einer Person ausgefegt und gescheuert gegen eine Jährliche Vergütung von 20 M.

13.6.1894 Der Schulvorstand beschließt, von Johanni d.J. an, vom verwaltenden Pastor zur Reinigung des Schulzimmers  zu bestimmen.

31.10.1894 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Schulvorstand wolle beschließen, dass ihm für Porto etc. 8 M 50 Pf ausgezahlt werde. Dieses wird einstimmig beschlossen.

Seit Michaelis 1896 werden im Schulofen Steinkohlen geheizt.

Seit Michaelis 1897 wird jährlich für das Einheizen 20 M gezahlt. Das Brennmaterial liefert die Gemeinde.

Mit dem Abgange des Lehrer Sievers ist die Schulheizung und Schulreinigung einer Arbeiterfrau aus der Gemeinde Übertragen.

Seit 1908 muss die Schulstube lt. Ministeriums-Erlass täglich gefegt und 2-mal wöchentlich feucht aufgenommen werden.

 

Da Frau Blejen, die bislang die Schulreinigung besorgte, verzieht, wird sich der Schulvorstand bemühen, die Schulreinigung an eine andere Frau zu vergeben. Sollte

sich keine Frau dazu bereit erklären, so sollte die Schulreinigung mit den Mitteln versucht werden, die gegen angemessene Entschädigung zur Verfügung stehen.

  1. 3.1914 Im Schulvorstand wird festgehalten, dass Gemeindevorsteher Döhrmann es übernimmt, sich um die Schulreinigung zu bekümmern, damit das Schulzimmer ordnungsmäßig gereinigt wird.
  2. 3.1917 Der Schulvorstand beschließt, die Kosten zur Heizung und Reinigung aus den Schulkassen Hösseringen und Räber je hälftig zu zahlen.
  3. 9.1917 Der Schulvorstand beschließt, 15 mtr. Holz zu kaufen, weil Kohlen nur sehr schwierig zu beschaffen sind. Die Vergütung für Porto, Papier, Geigensaiten und die Benutzung der Geige wird von 6 M auf 12 M erhöht.

Außerdem sollen  1922  30 Zentner Kohlen beim Kaufmann Wilhelm Müller Suderburg bestellt werden.

Es wird an die Reinigungsfrau 1929  140 M bezahlt.

Die Höhe der Entschädigung ist bis Ende des Schuljahres 1947 die gleiche geblieben.

In der Schulbeiratssitzung am 17. 7.1947 wird beschlossen, dass für die Schulspeisung in der Waschküche der Lehrerdienstwohnung gekocht wird. Für diesen Zweck wird ein Mauerkessel neben dem Waschkessel eingerichtet. Falls ein Kessel nicht beschafft werden kann, wird eine Herdplatte eingebaut. Und dann in einem großen Topf gekocht.

 

 

 

 

 

Am 24. 9.1947 hat in der Schulbeiratssitzung Ortsschulvorsteher Heitsch  vorgeschlagen,  für die Schulspeisung seinen eigenen Herd in der Waschküche vorläufig aufzustellen. Es musste dann nur noch für die Beschaffung eines geeigneten Topfes gesorgt werden.

Für die Durchführung der Schulspeisung war ein Ausschuss zu bilden. Dem gehörte der Bürgermeister als Vertreter der örtlichen Verwaltung, Herr Reimann als Vertreter

des Elternbeirats, ein noch nicht benannter Vertreter der Gewerkschaft und die Mitglieder des Schulbeirates an.

Lt. einer Mitteilung im Schulbeirat am 7.12.1947 durch den Ortsschulvorsteher kann die Hoover-Schulspeisung in Räber nicht eingerichtet werden. Der Kultusminister rät an, unterernährte Kinder in Selbstversorgerfamilien an mehreren Wochentagen zum Erhalt einer Mahlzeit zu geben. Frau Techmann erklärt sich bereit, die Werbung durchzuführen. Es beteiligten sich daran fast alle, nämlich 17 Selbstversorger, so dass rund 50 Mittagessen in der Woche verabreicht werden konnten und alle unzureichend ernährten Flüchtlingskinder durchschnittlich dreimal wöchentlich ein gutes Mittagessen erhielten und zwar bis Anfang Mai 1948,

Die für die Kleidung zuständigen Ausschussmitglieder sollten außerdem dafür Sorge tragen, dass der Schüler Harald Fetzer bald einen Bezugsschein für Schuhe bekommt, da er andernfalls nicht mehr zur Schule kommen kann.

Weiter hat der Schulbeirat am 19. 2.1948 bestimmt, dass auch für die Schulkinder Martha Katzmareck, Ilse Manteufel, Johannes Techmann und Edith Okolski

Bezugsscheine für Schuhe ausgegeben werden.

Sie wurde bei Einrichtung des 2. Klassenraumes auf 280 M erhöht. Die Reinigung verrichtete bis zu diesem Zeitpunkt eine der Flüchtlingsfrauen, die im Schulhause gewohnt hatten. Sie kündigte zum 1. 4.1948. Es will eben für die entwertete Reichsmark niemand mehr arbeiten. Es fand sich schließlich eine Einheimische bereit, die Reinigung zu übernehmen. Jetzt nach der Währungsreform hätten sich wahrscheinlich mehr gemeldet. Es trat dann trotz Erhöhung der Entschädigung auf 400 DM mehrmaliger Wechsel ein, zuletzt im Herbst 1954.

In der Schulvorstandssitzung am 29.12.1950 wird berichtet, dass Fräulein Dockhorn, die bisher die Schule gereinigt hat, aus Anlass des Todes ihrer Mutter Räber verlassen hat.

Es haben sich folgende 4 Bewerberinnen gemeldet: 1. Frau Wildemann, 2. Frl. Groß, 3. Frau Stennich, 4. Frau Weber.

In der Aussprache wird zum Ausdruck gebracht, dass es ratsam sei, eine verheiratete Frau zu beauftragen, um einen häufigen Wechsel zu vermeiden. Weil die beiden letzten Bewerberinnen wegen ihrer illegalen Zuwanderung noch keinen endgültigen Wohnsitz haben, entschließt man sich, Frau Wildemann zu wählen. Die Abstimmung ergibt 6 : 1.